(Stand 01.04.2022)
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html (RKI- ext. Link)
Neuigkeiten/Aktualisierungen im Überblick | ||
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https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html (RKI - ext. Link)
Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Robert Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/Stakob/Stellungnahmen/Stellungnahme-Covid-19_Therapie_Diagnose.pdf?__blob=publicationFile (RKI - ext. Link)
30.12.2020
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) sind die Fieberambulanzen/Abstrichstellen (KVSA - ext. Link) veröffentlicht.
Meldepflicht gemäß § 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) - Meldung der Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19
Die Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, Sterbefälle im Zusammenhang mit Covid-19 den Gesundheitsämtern namentlich und ohne Verzögerung zu melden, damit ein Meldeverzug vermieden wird und statistische Auswertungen korrekte Ergebnisse zeigen.
Hierfür kann das Meldeformular für meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt verwendet werden: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/formulare/
Meldung bei Verdacht Erkrankung und Tod an das zuständige Gesundheitsamt (Gesundheitsamt-Suche nach PLZ oder Ort unter https://tools.rki.de/PLZTool/ (RKI - ext. Link)
Allgemeinverfügung - täglicher Gesundheitsfragebogen für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen
Die Stadt Halle hat am 27.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, in der alle Beschäftigte (u. a. in Arztpraxen und Krankenhäusern) täglich einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen müssen. Soweit eine der darin gestellten Fragen bejaht oder eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 °C festgestellt wird, hat eine unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Fragebögen sollten 4 Wochen aufbewahrt werden.
Quelle: Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt(VSSA - ext. Link)
Anpassung der Nationale Teststrategie
Anwendung der Antigen-Schnelltests nur durch eingewiesenes Personal. Kein Testen ohne Anlass! Ein positiver Antigentest muss grundsätzlich durch PCR bestätigt werden, ein negativer Test schließt eine Infektion nicht aus.
Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de - ext. Link)
Impfstrategie_LSA_01.12.2020.pdf (sachsen-anhalt.de - ext. Link)
Die aktuelle Coronaimpfverordnung (Stand 19. Mai 2021) der Bundesregierung ermöglicht es ab 7. Juni 2021 ausschließlich privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten an der Impfkampagne teilzunehmen. In der Impfverordnung ist ein Registrierungsverfahren gefordert. Für die Registrierung ist eine Authentifizierungsbescheinigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular "Selbstauskunft zur privatärztlichen Praxistätigkeit" wird die Bescheinigung ausgestellt. Das Formular wird auf Nachfrage - Telefon 0391 6054-7210 - zugesendet.
053-054l_S2e Coronavirus_V22_22-02-2022.pdf (degam.de - ext. Link)
Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es eine Reihe von bundeseinheitlichen Sonderregelungen u. a. für Heilmittelverordnungen, Krankentransporte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine aktuelle Übersicht unter Angabe von Regelungsort, Beschluss und Befristung.
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5035/2020-11-02_Tabelle_Ueberblick-bundesweite-COVID-Ausnahmeregelungen_VL.pdf (GBA - ext. Link)
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/ (GBA - ext. Link)
Beschluss - Gemeinsamer Bundesausschuss
Tragende Gründe - Gemeinsamer Bundesausschuss
Beschluss - Gemeinsamer Bundesausschuss
Tragende Gründe - Gemeinsamer Bundesausschuss
Unter dem nachfolgenden Link können Sie als Institution nach Helfern suchen oder sich als Helfer zur Verfügung stellen:
Dieses Angebot gilt für die nachfolgenden Qualifikationen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html (RKI - ext. Link)
Hinweise zur Abrechnung und Kodierung finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV - ext. Link)
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die sog. Hygieneziffer ab dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig ist.
Die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, PKV-Verbandes und Beihilfekostenträger für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde über den 31.03.2022 hinaus nicht erneut verlängert.
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege informiert:
Eine Erkrankung von versicherten Personen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
FAQ Robert Koch Institut (RKI - ext. Link)
Informationssammlung des RKI
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html (RKI - ext. Link)
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html (BGM - ext. Link)
Aktuelle Pressemitteilungen des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt (ext. Link)
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/
Informationen über telefonische Beratungsmöglichkeiten in Sachsen-Anhalt (ext. Link)
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/
Informationen der Bundesärztekammer
https://www.bundesaerztekammer.de/ (BAEK - ext. Link)
Informationen der Weltgesundheitsorganisation
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019 (W - ext. Link)