Nach § 7, Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes haben Abiturienten und in nachstehend aufgeführten Berufen ausgebildete Bewerberinnen/Bewerber die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag bei Vertragsabschluss um sechs Monate zu verkürzen.
Berufe:
Medizinisch-technische/r Laborassistent/in
Krankenschwester/Krankenpfleger
Röntgenassistent/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Krippenerzieher/in
Hebamme
Physiotherapeut/in
Altenpfleger/in (nur dreijährige Ausbildung)
MTA für Funktionsdiagnostik
Rettungssanitäter/in
Zahnarzthelfer/in - jetzt Zahnmedizinische/r Fachangestellte/er
Tierarzthelfer/in - jetzt Tiermedizinische/r Fachangestellte/er
Krankenpflegehelfer/in
Die Vorlage des Abiturzeugnisses bzw. des Berufsabschlusszeugnisses ist notwendig.