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Verkürzte Ausbildung

Ein Antrag auf Verkürzung ist bei der Ärztekammer zu stellen.

Nach § 7, Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes haben Abiturienten und in nachstehend aufgeführten Berufen ausgebildete Bewerberinnen/Bewerber die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag bei Vertragsabschluss um sechs Monate zu verkürzen. 

Berufe:

  • Medizinisch-technische/r Laborassistent/in

  • Krankenschwester/Krankenpfleger

  • Röntgenassistent/in

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in

  • Krippenerzieher/in

  • Hebamme

  • Physiotherapeut/in

  • Altenpfleger/in (nur dreijährige Ausbildung)

  • MTA für Funktionsdiagnostik

  • Rettungssanitäter/in

  • Zahnarzthelfer/in - jetzt Zahnmedizinische/r Fachangestellte/er

  • Tierarzthelfer/in   - jetzt Tiermedizinische/r Fachangestellte/er

  • Krankenpflegehelfer/in       

Die Vorlage des Abiturzeugnisses bzw. des Berufsabschlusszeugnisses ist notwendig.