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Beratungsangebot

Die Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsenn-Anhalt steht Kammermitgliedern in allen Fragen rund um das ärztliche Berufsrecht beratend zur Verfügung.

Neben der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe der Berufsaufsicht steht die Rechtsabteilung Kammermitgliedern auch in allen das ärztliche Berufsrecht betreffenden Fragen beratend zur Verfügung.

Die Beratung umfasst vor allem Fragen der ärztlichen Berufsausübung, z. B. zur ärztlichen Schweigepflicht und zu den sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergebenden Pflichten.

Da gemäß § 24 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Arzt alle Verträge über seine ärztliche Tätigkeit vor ihrem Abschluss der Ärztekammer vorlegen soll, damit geprüft werden kann, ob die beruflichen Belange gewahrt sind, steht die Rechtsabteilung auch insoweit beratend zur Verfügung.

Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beratung zu Fragen gemeinsamer Berufsausübung von Ärzten (Gemeinschaftspraxis, Ärztepartnerschaft), Organisationsgemeinschaften (Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft) und die Möglichkeiten der Kooperation mit Angehörigen anderer Fachberufe. In Anknüpfung daran bietet die Rechtsabteilung auch eine Beratung über berufsrechtliche Fragen neuer Versorgungsformen an. Der ärztliche/medizinische Sachverstand insbesondere zur praktischen Umsetzung wird durch den Ausschuss "Koordinierung der ambulanten und stationären Versorgung" gewährleistet. Sollte im konkreten Fall der Beratungsbedarf den Zuständigkeitsbereich und die Kompetenz der Kammer überschreiten (z.B. in kassenarztrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen) ist die Rechtsabteilung behilflich, die geeigneten Ansprechpartner zu finden.

Ärztinnen und Ärzten können in Ihrem Berufsalltag leider auch mit Übergriffen konfrontiert sein.

Hierzu können verbale oder gar körperliche Übergriffe von Patientinnen und Patienten oder Dritten gehören.

Aber auch interkollegial können sich insbesondere Ärztinnen mit Situationen des Machtmissbrauchs, grenzüberschreitendes Verhalten oder anderen Formen verbaler oder körperlicher Übergriffe konfrontiert sehen.

Scheuen Sie nicht und kontaktieren Sie uns zur Beratung, Hilfe oder einer juristischen Aufarbeitung.

Ansprechpartner sind insbesondere die Weiterbildungs- und Rechtsabteilung, aber auch Ihre ärztlichen Kollegen der jeweiligen Geschäftsstelle Halle oder Magdeburg oder die Mitglieder des Vorstandes Ihrer Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Zudem verweisen wir auf die Möglichkeit der Benutzung unseres geschützten Meldekanals (Whistleblowing).