Bei einem Ausfall von mehr als 10% der gesamten Ausbildungszeit in Theorie und/oder Praxis kann grundsätzlich keine Zulassung zur regulären Abschlussprüfung erfolgen.
Es können Ausnahmeentscheidungen getroffen werden, wenn die Umstände des Einzelfalls ergeben, dass das Ausbildungsziel innerhalb der 3-Jahres-Frist erreicht wird.
Bei Schwangerschaft und Krankheit erfolgt eine Einzelfallprüfung und -entscheidung.