Sollten Sie zur Privatliquidation auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Fragen haben, können Sie sich an die Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt wenden. Einer schriftlichen Anfrage ist die beanstandete Rechnung in Kopie beizufügen.
Nr. 100 GOÄ plus Wegegeld/ggf. Reisekostenentschädigung + Formular
Bei besonderen Umständen kann vom üblichen Faktor 2,3 abgewichen werden. Erhöhung bis maximal 3,5, dann aber nur mit schriftlicher Begründung
Zu einem Lebenden gerufen und Todesfeststellung erst im Rahmen der ärztlichen Untersuchung
Nr. 100 + Nr. 50 + Wegegeld/ggf. Reisekostenentschädigung + Formular + Zuschläge E - K möglich
Nur für GKV Versicherte:
Wenn der Arzt zu einer vermeintlich lebenden Person gerufen wird, erfolgt die Abrechnung des Besuches und der Kontaktleistung nach EBM.
Erfolgt der Ruf des Arztes zu einer Leichenschau (zu einem Toten) erfolgt die Abrechnung wie beschrieben nach GOÄ.