| Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages | ||
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Berufsausbildungsvertrag – ab sofort online Ab sofort können Sie als ausbildender Arzt den Berufsausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung des Vertrages online ausfüllen. Sie benötigen dafür keine spezielle Software. Sie werden Schritt für Schritt durch das Vertragsmuster geführt. Bitte achten Sie auf die Hinweise und gehen wie folgt vor: 1. Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages inklusive Hochladen ggf. benötigter Unterlagen (bei Minderjährigen: Jugendarbeitsschutzuntersuchung, bei Verkürzung: Kopie Abiturzeugnis oder Prüfungszeugnis) 2. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten für die Nextcloud bei Vertragsdownload angezeigt werden 3. Ausdrucken (Exemplare für Ausbilder/in, Auszubildende/r, ggf. Erziehungsberechtigte) 4. Unterschreiben 5. Das Hochladen des unterschriebenen Ausbildungsvertrages über die Nextcloud in den MFA-Vertragsbriefkorb |
Information von der Berufsbildenden Schule 4 „Dr. Otto Schlein“ in Magdeburg an ausbildende Ärzte bzw. ausbildende medizinische Einrichtungen und künftige Auszubildende im Landkreis Börde:
Für Auszubildende müssen Beschulungsanträge gestellt werden, wenn die Schüler nicht in der kreisfreien Stadt Magdeburg wohnen. Dieser Antrag muss vom volljährigen Schüler bzw. von den Personensorgeberechtigten selbst gestellt werden. Dies betrifft aktuell nur Bewerber, die aus dem Landkreis Börde kommen. Der zuständige Schulträger entscheidet über die Zustimmung zur auswärtigen Beschulung sowie über die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten. Bei Fragen zu den Beschulungsanträgen wenden Sie sich gern an Frau Susanne Jondral, Sekretärin an der Berufsbildenden Schule 4 „Dr. Otto Schlein“ in Magdeburg (Tel.: 0391 – 4069611).
Die Ausbildungsunterlagen enthalten die notwendigen Unterlagen für die Einstellung einer Auszubildenden/eines Auszubildenden.
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse sind folgende Unterlagen (siehe Übersicht) an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bzw. die Anmeldung zur Berufsschule direkt an die zuständige berufsbildende Schule zu senden.
Der Vertrag über die außerbetriebliche Ausbildung eines Auszubildenden (in Kopie) ist spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.