Nach dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt gehören der Kammer alle Ärztinnen und Ärzte an, die:
oder,
Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.
Die Anmeldung kann in der Landesgeschäftsstelle Magdeburg oder in den Geschäftsstellen Halle und Dessau erfolgen. Ebenfalls können Beglaubigungen von Urkunden kostenlos vorgenommen werden.
Den Meldebogen können Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abfordern oder auf dieser Seite herunterladen. Dieses Formular senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original an die Landesgeschäftsstelle in Magdeburg.
Nach dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.
Änderungen können
vorgenommen werden. Änderungsdatum bitte nicht vergessen.
Sollten Sie auf Grund der Ausübung Ihres Berufes in einem anderen Bundesland oder durch Wohnortswechsel nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sein, erfolgt eine Ummeldung an die zuständige Kammer .
Ärztinnen und Ärzte, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen, erhalten auf Antrag ein personengebundenes Arzt-Notfall-Schild von der Ärztekammer.
Ärztinnen und Ärzte, die nicht in eigener Niederlassung, in einer Praxis oder in einem MVZ arbeiten, müssen die Beantragung begründen (siehe Merkblatt und Auszug aus der VwV zu § 46 der StVO).
Für die Ausstellung eines Arzt-Notfall-Schildes erhebt die Ärztekammer gem. Kostenordnung eine Gebühr in Höhe von 15,00 €.
Jedes Kammermitglied erhält das Deutsche Ärzteblatt (wöchentlich) sowie das Ärzteblatt Sachsen-Anhalt (monatlich) kostenlos an seine Postadresse zugestellt.