Gemeinsame Erklärung zum Neujahrsempfang der Heilberufler Sachsen-Anhalt am 13.01.2016
Magdeburg. Flüchtlinge, die nach Deutschland und Sachsen-Anhalt kommen, können Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Diese medizinische Versorgung ist eine immense Herausforderung, die die Heilberufler des Landes gern annehmen. Die Umsetzung des Gesetzes verläuft auf kommunaler Ebene jedoch recht unterschiedlich. Die Heilberufler fordern deshalb eine einheitliche und weitgehend unbürokratische medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt. Die bisherige Praxis verunsichert Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker gleichermaßen, da zu wenig konkret geklärt ist, welche Leistungen vom Land, den Landkreisen und Städten übernommen werden. Es darf nicht soweit kommen, dass Heilberufler, die Flüchtlinge behandeln und versorgen, letztendlich auf den Kosten der Behandlung oder des Rezeptes sitzen bleiben.
Die Arbeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern wird durch die unterschiedlichen Leistungsangebote für die Hilfe suchenden Menschen in den einzelnen Landkreisen erschwert. Dieses kann durch die landesweit einheitliche Einführung der Gesundheitskarte geändert werden. Zudem müsse eine geeignete Form gefunden werden, die einen länderübergreifenden Datenaustausch sicherstellt, um beispielsweise den Impfstatus untereinander austauschen zu können. Das Angebot der Heilberufler an die Politik besteht, kurzfristig und unkompliziert beratend zur Seite zu stehen.
Im Kontext der medizinischen Versorgung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Leistungen müssen ausreichend, notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. So hoffen und wünschen sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker im Sinne der Flüchtlinge eine schnelle und einheitliche Behandlungs- und Kostenerstattungsregelung.
Um mehr Sicherheit in der Behandlung zu erzielen, fordern die Heilberufler die Etablierung von Angeboten, die eine bessere Kommunikation mit den Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden ermöglichen. Bei Sprachproblemen zwischen Heilberufler und Patient stehen Piktogramme, Fragebögen oder Merkblätter, z.B. auf Arabisch, zur Verfügung. Während der Behandlung muss eine ordentliche Verständigung erfolgen. Nur so können Therapieverordnungen und verordnete Arzneimittel richtig angewendet und den Informationspflichten wie der Aufklärungspflicht, Rechnung getragen werden.