Frühestens 14 Monate vor Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Nachuntersuchung spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Untersuchungsberechtigungsschein
ausgefüllten Erhebungsbogen (wird zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Meldeamt der Gemeinde am Hauptwohnsitz ausgegeben)