Die Vergütung in der Einzelumschulung (betrieblichen Umschulung) erfolgt über den ausbildenden Arzt oder einem Kostenträger. Die Vergütung in der Lehrgangsumschulung (Trägerumschulung) erfolgt über einen Kostenträger.
Für Umschüler gilt das Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG). Der gesetzliche Urlaubsanspruch umfasst jährlich 24 bezahlte Werktage. Dabei legt das Bundesurlaubsgesetz aber eine Sechs-Tage-Woche zugrunde (§ 3 BUrlG), die heute eher unüblich ist.
20 Tage Mindesturlaub: Arbeitet der Arbeitnehmer wie üblich nur fünf Tage in der Woche, stehen ihm mindestens 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen (§ 208 Abs. 1 SGB IX).