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Kündigung während der Umschulung

Über jede Kündigung muss das Referat Ausbildung schriftlich informiert werden.

Das Umschulungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Diese beträgt bei den Medizinischen Fachangestellten vier Monate und ist im Berufsausbildungsvertrag § 1 (2) verankert.

Während der Probezeit kann das Umschulungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen § 622 BGB und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Kündigungsempfänger noch vor dem Ende der Probezeit zugegangen sein.

Über jede Kündigung, ob durch Ausbildenden oder Umschüler, muss das Referat MFA-Ausbildung schriftlich informiert werden, damit die ordnungsgemäße Löschung in der Ausbildungsrolle erfolgen kann.