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Pausenzeiten/Arbeitszeiten

Informationen zu den Pausen- und Arbeitszeiten während der Umschulung.

Für erwachsene Umschüler (über 18 Jahre) gilt:

  • Erwachsene Umschüler (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 5 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu 10 Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.

  • Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein Umschüler länger beschäftigt, als es im Umschulungsvertrag vorgesehen ist (tägliche und wöchentliche Arbeitszeit), so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.