Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 18.03.2015 beschlossen, dass im Verlauf der Berufsausbildung eine Erste-Hilfe-Ausbildung von insgesamt neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren ist. Die Umschüler müssen diesen Nachweis bis zum Ende des 1. Umschulungsjahres bei der Ärztekammer vorlegen.