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Aufbewahrungsfristen

Alle Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung einschließlich der Bilder

10 Jahre nach der letzten Untersuchung
mindestens jedoch bis Vollendung des 28. Lebensjahres der untersuchten Person

 

Aufzeichnungen zur Röntgenbehandlung

30 Jahre nach der letzten Behandlung

 

Unterlagen der Abnahmeprüfung

Für die Dauer des Betriebes der Röntgenanlage, mindestens jedoch 3 Jahre nach der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung

 

Unterlagen der Konstanzprüfung

Mindestens 10 Jahre nach Beendigung der Aufzeichnungen

 

Aufzeichnung und Unterschriften von Unterweisung beruflich strahlenexponierter Personen

5 Jahre nach der Unterweisung

 

Aufzeichnung und Unterschrift über Unterweisung anderer Personen im Kontrollbereich (z. B. haltende Mutter)

1 Jahr