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Ärztliche Stellen

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises die Ansiedlung der Ärztlichen Stellen Nuklearmedizin, Röntgen und Strahlentherapie bei der Ärztekammer Sachsen Anhalt bestimmt.

Die Ärztlichen Stellen haben nach § 130 Strahlenschutzverordnung die Aufgabe, alle Anwender radioaktiver Stoffe bzw. ionisierender Strahlung hinsichtlich der Einhaltung der Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft zu prüfen.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • die Überprüfung der rechtfertigenden Indikation

  • Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung

  • Überprüfung von Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung

  • Überprüfung der Einhaltung von diagnostischen Referenzwerten

  • Überprüfung, ob die Geräte und Verfahren unter Berücksichtigung des Standes der Technik den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen

  • Überprüfung, ob ein Verfahren vorliegt, mit dem Vorkommnisse in systematischer Weise erkannt und bearbeitet werden

  • Überprüfung von schriftlichen Arbeitsanweisungen

  • Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen und Überprüfung der Umsetzung

  • Information der Behörde bei Feststellung erheblicher Mängel mit unmittelbarer Patientengefährdung

Die Ärztlichen Stellen unterliegen der Schweigepflicht.