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Qualitätssicherung

Qualitätssicherung ist die Gesamtheit der organisatorischen, technischen, normativen und motivierenden Maßnahmen, die das Niveau der Patientenversorgung gewährleisten und verbessern sollen. Der Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 ein hoher Stellenwert beigemessen. Im § 135 a des SGB V werden die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.

Qualitätssicherung ist die Gesamtheit der organisatorischen, technischen, normativen und motivierenden Maßnahmen, die das Niveau der Patientenversorgung gewährleisten und verbessern sollen.
Der Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 ein hoher Stellenwert beigemessen. Im § 135 a des SGB V werden die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist in diese Prozesse eingebunden.

Durch die ärztlichen Stellen Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie und die Überwachung der Qualitätssicherung bei Anwendung von Blutkomponenten wird im Rahmen der Kammertätigkeit ein Teil dieser Aufgaben abgedeckt.

Ebenso übernimmt die Landesärztekammer die Kontrollfunktion bei der Umsetzung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien.

Seit 1993 ist die Projektgeschäftsstelle externe Qualitätssicherung bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt angesiedelt.