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Hinweise zur Zwischenprüfung

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung ist die erste Prüfung, die die Auszubildenden der dualen Ausbildung ablegen müssen.
Folgende Informationen hierzu: 

Laut Prüfungsordnung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!

Die Zwischenprüfung in der Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten läuft in Sachsen-Anhalt wie folgt ab: 

  • Sie findet stets an einem Dienstagnachmittag im Frühjahr oder Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt und dauert zwei Stunden (von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Nach maximal 120 Minuten müssen alle Prüflinge ihre Unterlagen abgeben.

  • Vorher findet der planmäßige Berufsschulunterricht bzw. die normale Arbeitszeit in der Praxis statt.

  • Die Prüflinge erhalten einen Aufgabensatz mit 60 Fragen.

  • Es handelt sich in der Zwischenprüfung, genau wie in der Abschlussprüfung, um Multiple-Choice-Aufgaben, d.h. die Prüflinge wählen aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten die eine (ein Punkt) bzw. die zwei (für jede richtige Antwort ½ Punkt) richtigen Lösungen aus.

  • Die Aufgaben umfassen die von der Ausbildungsverordnung für die Zwischenprüfung festgelegten Prüfbereiche: Ausgewählte Inhalte des Ausbildungsrahmenplans der ersten 18 Monate (Praxis) sowie wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule (Rahmenlehrplan) des 1. und 2. Ausbildungsjahres (Lernfeld 1 bis Lernfeld 7) 

 

Prüfungsbereich Anzahl der Aufgaben Inhalt

1. Arbeits- und Praxishygiene

ca. 6
  • Umweltschutz

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

  • Arbeits- und Praxishygiene

2. Schutz vor Infektionskrankheiten

ca. 7
  • Hauptsymptome und Krankheitsbilder

  • Infektionsquellen und –wege, Erreger

  • Infektionsschutzgesetz, Meldepflicht

  • Immunisierung

  • Postexpositionsprophylaxe
3. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten ca. 25
  • Kommunikation mit unterschiedlichen Gesprächspartnern

  • gebräuchliche med. Fachbezeichnungen: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik und Therapie, med. Instrumente und Geräte, Arzneimittelkunde

  • Aufbau, Funktion und Erkrankungen des Körpers

  • Assistenz bei ärztlicher Diagnostik

  • Umgang mit Geräten

  • Grundlagen der Arzneimitteltherapie

  • Notfall
4. Verwaltungsarbeiten ca. 14
  • Gesundheitswesen und Ausbildungsbetrieb

  • Berufsausbildung und Ausbildungsvertrag

  • Praxisorganisation

  • Qualitätssicherung und –management

  • Abrechnungswesen

  • Materialbeschaffung und -verwaltung
5. Datenschutz und Datensicherheit ca. 8
  • Informations- und Kommunikationssysteme

  • interner und externer Datenaustausch

  • Daten schützen

  • Daten eingeben, pflegen, gegen Verlust sichern, aufbewahren

Die Prüfungsfragen für die MFA-Zwischenprüfung in Sachsen-Anhalt erstellt der Prüfungsaufgabenerstellungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Er setzt sich zusammen aus Ärztinnen, Medizinischen Fachangestellten und Lehrerinnen der berufsbildenden Schulen. 

Das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten alle, die an der Ausbildung beteiligt sind (Auszubildender, Ausbilder und Schule), schriftlich.

Bewertungsmaßstab:

100% - 92%                            - 1

Unter 92% - 81%                    - 2

Unter 81% - 67%                    - 3

Unter 67% - 50%                    - 4

Unter 50% - 30%                    - 5

Unter 30%                              - 6

Besteht der Prüfling die Zwischenprüfung nicht, muss sie nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung
(Note 5 und 6) sollte aber ein „Warnschuss“ für den Prüfling sein, sich intensiver um die Ausbildung zu kümmern!