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Prüfungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Prüfungen.

Wann kann eine ärztliche Bezeichnung beantragt werden?

Diese kann grundsätzlich bei Erfüllung von Mindestweiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalten beantragt werden.

 

Wie kann eine ärztliche Bezeichnung beantragt werden?

Formale Anträge sind auf der Internetseite unter Formulare eingestellt. Sämtliche Nachweise der Weiterbildung (Weiterbildungszeugnisse, Logbuch, ggf. Weiterbildungskurse) sind im Original oder als beglaubigte Kopien beizufügen.

 

Wo ist das Logbuch zu finden?

Die Logbücher gemäß alter Weiterbildungsordnung 2011 der einzelnen ärztlichen Bezeichnungen finden Sie hier. Der Zugang zu den eLogbüchern gemäß aktueller Weiterbildungsordnung 2020 erfolgt über das Portal für Kammermitglieder (https://webportal.aeksa.de/).

 

Wer darf Weiterbildungsnachweise beglaubigen?

Vorrangig eine siegelführende Einrichtung, auch Personalabteilungen der Weiterbildungsstätten können die Vorlage der Originale mit Stempel und Unterschrift der Weiterbildungsstätte bestätigen.

 

Was passiert mit Original- und beglaubigten Weiterbildungsnachweisen?

Spätestens am Tag der Prüfung werden die Weiterbildungsnachweise wieder ausgehändigt.

 

Muss für eine Anerkennung einer ärztlichen Bezeichnung gemäß Weiterbildungsordnung immer eine Prüfung abgelegt werden?

Grundsätzlich ist für jede ärztliche Anerkennung eine Prüfung abzulegen.

 

Welche Gebühr ist für eine Prüfung zu zahlen?

Gemäß Kostenordnung sind 250,00 € für die Prüfung und 25,00 € für die Urkunde zu zahlen. Eine Rechnungslegung erfolgt zu gegebener Zeit.

 

Wann erfolgt die Prüfungszulassung?

Eine Prüfungszulassung erfolgt, wenn die gesamte Weiterbildung, einschließlich der erfüllten Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, über Weiterbildungszeugnisse, Logbuch und ggf. Weiterbildungskurse mit formaler Antragstellung nachgewiesen werden kann. Zudem muss der letzte Weiterbildungsbefugte aus seiner Sicht die fachliche Eignung für den Erhalt der beantragten ärztlichen Bezeichnung im Abschlusszeugnis einschätzen.

 

Wie erfolgt die Prüfung und wer prüft?

Die Prüfung ist mündlich, einzeln, nicht öffentlich und dauert mindestens 30 Minuten. Die Prüfung wird von mindestens drei, maximal vier berufenen Prüfern in der Landesgeschäftsstelle der Ärztekammer (Magdeburg) abgenommen. Die Prüfer sind grundsätzlich im Besitz der entsprechenden, zu erwerbenden Bezeichnung und grundsätzlich zur Weiterbildung befugt (siehe Listen der Fach- und Prüfungskommissionen).

 

Wann finden die Prüfungen statt?

Prüfungstermine werden grundsätzlich nach Bedarf mit der Prüfungskommission festgelegt. Gemäß § 14 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung muss die Prüfung spätestens 6 Monate nach der Zulassung stattfinden. Bei vollständigen Unterlagen ist es internes Ziel, dass die Prüfung spätestens innerhalb von 3 Monaten stattfindet.
Die Prüfungen finden in der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen Antragsunterlagen statt. Prüfungseinladungen werden mindestens 14 Tage vor Termin postalisch zugestellt.

 

Was passiert, wenn die Prüfung vom Arzt abgesagt werden muss?

Nach Erhalt der formalen, fristgerechten Einladung (14 Tage vor Prüfungstermin) ist die Prüfungsgebühr (250,00 €) entsprechend beiliegender Rechnung zu zahlen. Termine, an denen der zu prüfende Arzt verhindert ist, können vorab mitgeteilt werden, ein Anspruch auf einen Wunschtermin besteht nicht.

 

Kann eine Prüfung erfolgen, wenn der zuständige Ärztekammerbereich nach formaler Antragstellung gewechselt wird?

Sofern die neu zuständige Landesärztekammer ihr schriftliches Einverständnis gibt, kann das Prüfungsverfahren noch in Sachsen-Anhalt abgeschlossen werden.