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Weiterbildungsbefugnisse (WBB)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsbefugnisse.

Warum muss eine WBB beantragt werden?

Eine ärztliche Tätigkeit kann nur dann als Weiterbildung anerkannt werden, wenn diese an zugelassenen Weiterbildungsstätten und unter Anleitung von befugten Ärzten erfolgt. 

 

Wo sind die Anträge zur Erteilung einer WBB zu finden?

Die Antragsformulare werden auf Nachfrage und Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung zugesandt. 

 

Wer darf eine WBB beantragen?

Vorrangig wird dem Leiter einer Weiterbildungsstätte die Befugnis erteilt.

Der betreffende Arzt muss die Bezeichnung führen, fachlich und persönlich geeignet sein und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen können.

Die mehrjährige Tätigkeit gilt grundsätzlich als ausreichend, wenn der zeitliche Umfang dieser Tätigkeit der Hälfte der Mindestweiterbildungszeit für den Erwerb der betreffenden Weiterbildungsbezeichnung entspricht. 

 

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Einzureichen sind der Antrag auf Erteilung einer WBB und auf Zulassung als Weiterbildungsstätte mit sämtlichen erforderlichen Anlagen und die Kriterien für die Erteilung einer WBB. 

 

Wie viele WBB können beantragt werden?

Die Befugnis kann grundsätzlich nur für eine Facharztweiterbildung und/oder einen zugehörigen Schwerpunkt und/oder für eine Zusatz-Weiterbildung erteilt werden.

 

Welcher zeitliche Umfang kann beantragt werden?

Der für eine Weiterbildungsstätte anzuerkennende Zeitraum richtet sich nach der Weiterbildungsordnung und dem Vorhalten der entsprechend geforderten Weiterbildungsinhalte.

 

Wie lange gilt eine Befugnis?

Eine WBB gilt so lange, wie der Arzt an der entsprechenden Weiterbildungsstätte tätig ist und sich an Struktur und Personal und den Möglichkeiten der inhaltlichen Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte nichts geändert hat.

Eine WBB endet zudem automatisch, wenn die entsprechende Weiterbildungsordnung außer Kraft tritt. 

 

Was ist bei Veränderungen der im Antrag gegebenen Angaben zu tun?

Materielle und personelle Veränderungen und Änderungen am Leistungsspektrum sind ohne Aufforderung der Ärztekammer anzuzeigen. 

 

Wann kann eine Erhöhung der anzuerkennenden Weiterbildungszeit beantragt werden?

Wenn sich das Leistungsspektrum der Weiterbildungsstätte und damit die Möglichkeiten der inhaltlichen Weiterbildung erhöht haben, kann eine Erhöhung beantragt werden. 

 

Kann eine WBB von einem ausscheidenden Weiterbildungsbefugten übertragen werden?

Wenn die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, kann grundsätzlich die Übertragung der WBB mit den anzufordernden Anträgen vorerst für ein Jahr erfolgen, die schriftliche Zustimmung des Trägers der Einrichtung vorausgesetzt. 

 

Muss der Weiterbildungsbefugte ständig vor Ort sein?

Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen. 

 

Welche weiteren Pflichten bestehen für den Weiterbildungsbefugten?

Die Weiterbildung muss zeitlich und inhaltlich entsprechend Weiterbildungsordnung gestaltet werden, dem Arzt in Weiterbildung ist zu Beginn seiner Weiterbildung das entsprechende Weiterbildungsprogramm auszuhändigen, die Richtigkeit der Dokumentation im Logbuch muss dem Arzt in Weiterbildung bestätigt werden und mindestens einmal im Jahr muss ein Gespräch zum Stand der jeweiligen Weiterbildung des Arztes in Weiterbildung geführt und im jeweiligen Logbuch dessen Inhalt vermerkt werden. Entsprechende Weiterbildungszeugnisse sind auszustellen, das Abschlusszeugnis muss zur fachlichen Eignung Aussagen treffen. 

 

Kann eine WBB beantragt werden, wenn eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt?

Der befugte Arzt muss mindestens 17,5 Stunden/Woche (diese Regelung gilt nur für den Ärztekammerbereich Sachsen-Anhalt) beschäftigt sein, dann kann dem Arzt in Weiterbildung 50 % als Weiterbildungszeit anerkannt werden, sofern die persönliche Leitung des befugten Arztes gegeben ist.

Eine Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist möglich, um durch komplementäre Arbeitszeiten eine ganztägige Weiterbildung zu gewährleisten. 

 

Was ist als Weiterbildungsbefugter, der an verschiedenen Standorten tätig ist, zu beachten?

Um eine ganztägige Weiterbildung abzusichern, ist für jeden Standort der Weiterbildungsstätte mindestens ein weiterer verantwortlicher sowie fachlich und persönlich geeigneter Arzt festzulegen, der die Weiterbildung im Rahmen einer Verbundbefugnis vermittelt. 

 

Kann ein Weiterbildungsbefugter eine eigene Weiterbildung absolvieren?

Nein, für die Zeit eigener Weiterbildung muss die WBB beendet werden, sie kann aber befristet an persönlich und fachlich geeignete Ärzte übertragen werden. 

 

Kann eine Weiterbildung in eigener Praxis erfolgen?

Dies ist nicht möglich. 

 

Was passiert mit der WBB bei längerfristiger Erkrankung?

Die WBB bleibt bestehen, aber es sollte grundsätzlich der im Antrag auf Erteilung einer WBB benannte Vertreter formlos eine kommissarische WBB beantragen, die schriftliche Zustimmung des Trägers der Einrichtung vorausgesetzt.