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Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Fachliche Lehrgänge, fachübergreifende Weiterbildungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium werden gefördert.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Absolvent eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert hat. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Absolventen haben drei Möglichkeiten, ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Absolvent hat die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden,
  • Absolvent ist bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen,
  • Absolvent weist seine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Absolvent entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der dem Absolventen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist die Absolventin/der Absolvent „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und kann gefördert werden. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind jährlich ca. 2.700 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.

Bei Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiterinnen des Referates Ausbildung MFA zur Verfügung.