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Prüfungsordnung

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf "Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte" können Sie der Prüfungsordnung entnehmen.

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) endet mit einer Abschlussprüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Sie ist zuständig für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abschlussprüfungen in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen.