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Pausenzeiten/Arbeitszeiten

Informationen zu den Pausen- und Arbeitszeiten von Jugendlichen (unter/über 18 Jahre).

Für Jugendliche (unter 18 Jahre) gilt:

  • Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten zu gewähren.

  • Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren.

  • …wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.

  • Sofern keine anderen tariflichen Regelungen bestehen, gilt für minderjährige Azubis eine Arbeitszeit von höchstens 40 Stunden wöchentlich und 8 Stunden täglich. An einzelnen Tagen sind auch bis zu 8,5 Stunden erlaubt, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger arbeiten. Das heißt: Der Ausbilder verstößt gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn er von seinem Azubi (unter 18 Jahre) verlangt, mehr als 8,5 Stunden zu arbeiten.

  • Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart.

  • Länger als 4,5 Stunden ohne Pausen dürfen Auszubildende nicht beschäftigt werden.

Für erwachsene Auszubildende (über 18 Jahre) gilt:

  • Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 5 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu 10 Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.

  • Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein Auszubildender länger beschäftigt, als es im Ausbildungsvertrag vorgesehen ist (tägliche und wöchentliche Arbeitszeit), so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.