Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der neuen WBO am 1. Juli 2020 bereits in einer Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztanerkennung befunden haben, können diese innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 01.01.2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Diese Übergangsfrist endet am 30. Juni 2027.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur Anträge, die bis zum 30. Juni 2027 vollständig bei Nachweis aller entsprechenden Weiterbildungszeiten, Weiterbildungsinhalte (Logbuch) und ggf. Weiterbildungskurse in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt eingegangen sind, noch nach den Bestimmungen der WBO 2011 geprüft werden können. Der Prüfungstermin kann dabei nach dem genannten Stichtag liegen.
Spätere oder unvollständige Anträge müssen der neuen WBO 2020 genügen.
Die Übergangsbestimmungen für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung sind nach Inkrafttreten der neuen WBO nach einer Frist von drei Jahren am 30. Juni 2023 ausgelaufen und können demnach nur noch nach der WBO 2020 mit dem eLogbuch beantragt werden.
Die nach der WBO 2011 erteilten Befugnisse zur Weiterbildung sowie die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten für Facharztbezeichnungen bleiben im Rahmen der jeweiligen Übergangszeit bis zum 30. Juni 2027 für die Weiterbildungsgänge gemäß WBO 2011 gültig, sofern sich keine gravierenden Änderungen am Leistungsspektrum der Weiterbildungsstätte ergeben haben.
Weiterbildungsbefugnisse für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen gemäß WBO 2011 endeten am 30. Juni 2023.