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Mehr Geld für Medizinische Fachangestellte (MFA)

Es ist vollbracht! Ab 1. März 2024 gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag. Die Parteien – der Verband medizinische Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) - hatten sich bereits am 8. Februar in Berlin in der vierten Runde geeinigt. Es galt jedoch noch eine Erklärungsfrist, weshalb die Details erst am 20. Februar veröffentlicht wurden.

Demnach steigen die Gehälter über alle Tarifgruppen hinweg ab 1. März 2024 um 7,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1045 Euro und im dritten von 1075 auf 1130 Euro

Zusätzlich wurde eine einmalige Inflationsausgleichprämie für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte in Höhe von 500 Euro vereinbart. Anspruch haben alle, deren Arbeitsverhältnis vor dem 29. Februar begonnen hat. Bis spätestens zum 30. April 2024 muss die Prämie auf dem Konto sein. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. 

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt zehn Monate.
Der ebenfalls gekündigte Manteltarifvertrag läuft zunächst weiter und soll im kommenden Herbst zusammen mit den dann erneut anstehenden Verhandlungen des Gehaltstarifvertrages angepasst werden.

„Beide Seiten mussten sich bewegen, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden“, erklärte Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.  „Es ist uns gelungen, die Gehälter beim Berufseinstieg deutlich zu verbessern, um nicht immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen zu verlieren.“ Das Einstiegsgehalt etwa erhöhe sich auf 2700 Euro. Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA, ergänzte: „Entscheidend ist nun, dass eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen umgesetzt wird. Nur so kann dem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden“. 

Beide Tarifparteien sehen zudem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Politik in der Pflicht. Gesundheitsfürsorge sei Daseinsfürsorge und dafür müsse der Staat eintreten.

Alle Einzelheiten zum Vertrag und weitere Informationen finden Sie hier.

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