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Aktuelle Meldung

Sterbefälle durch vermehrte Gruppe-A-Streptokokken-Infektionen (z.B. Scharlach) in Sachsen-Anhalt

Aus gegebenem Anlass wurde die Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom zuständigen Ministerium darum gebeten, die nachfolgenden Hinweise zur Sensibilisierung der Ärzteschaft, zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung der Informationen erfolgt darüber hinaus auch im kommenden Influenza-Wochenbericht des RKI.

3 Sterbefälle durch invasive bakterielle Infektionen bei Kindern und Jugendlichen mit Influenza-A-Virusnachweis in Sachsen-Anhalt

Die WHO berichtete am 10.12.2022 über einen Anstieg von schweren, teils tödlich verlaufenden Scharlach-Erkrankungen durch invasive Gruppe-A-Streptokokken (GAS) in 5 Ländern in Europa (siehe Epidemiologischer Wochenbericht 49. MW). Das RKI erneuerte in der Epidemiologischen Lagekonferenz vom 03.01.2023 seine Einschätzung aufgrund der in Deutschland vorhandenen Surveillance-Daten, dass es zurzeit (begünstigt durch die höhere Influenzavirus-Zirkulation) zu einem vermehrten Aufkommen von GAS-Infektionen in Deutschland kommt. Der Survey der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) zu komplizierten (Atemwegs-)Infektionen ist entsprechend aktualisiert worden.

In Sachsen-Anhalt wurden zum Jahreswechsel 3 Sterbefälle durch invasive bakterielle Infektionen bei Kindern und Jugendlichen gemeldet. Allen gemeinsam waren Symptome einer bakteriellen Meningitis und der Nachweis von Influenza-A-Viren vorausgegangen. Bei einem Fall wurde außerdem eine sinogene Orbitaphlegmone festgestellt. In zwei Fällen wurde in der Blutkultur Streptococcus pyogenes nachgewiesen und in einem Fall Staphylokokken. Hinweise auf Multiresistenzen sind nicht bekannt.

Die 3 Sterbefälle weisen auf einen Anstieg schwerer Erkrankungen durch bakterielle Sekundärinfektionen nach Influenza-A-Infektion in Sachsen-Anhalt hin. In dieser Influenzasaison waren bisher besonders Schulkinder und Jugendliche von Influenza betroffen. Sekundärinfektionen durch bakterielle Erreger, wie A-Streptokokken, Pneumokokken, Haemophilus influenzae und Staphylokokken treten insbesondere auch während der Influenza- und Erkältungszeit auf und sollten neben Meningokokken differentialdiagnostisch bei schwerwiegenden bakteriellen Infektionen, wie einer Meningitis oder Sepsis, berücksichtigt werden. Vermutlich erhöht eine Primärinfektion mit z. B. Influenzaviren das Risiko für einen schweren Verlauf durch diese bakteriellen Erreger.

Besonders schwere Erkrankungen, die nicht bereits einer spezifischen Meldepflicht unterliegen, können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG gemeldet werden.

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