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Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf dem Deutschen Ärztetag

Delegierte fordern Stärkung des Gesundheitssystems

Magdeburg, 20. Mai 2022

Auf dem diesjährigen 126. Deutschen Ärztetag in Bremen werden sieben Delegierte der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vertreten sein, um die Forderungen und Meinungen der Ärzteschaft aus Sachsen-Anhalt zu repräsentieren. Unter anderem werden auch Beschlussanträge, die im Rahmen der Frühjahrs-Kammerversammlung verabschiedet wurden, auf dem Ärztetag gestellt und vertreten. „Die Ärztekammer wird geschlossen und mit starker Stimme, die berufs- und gesundheitspolitischen Interessen unserer Mitglieder und Patienten vertreten.“, so der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Uwe Ebmeyer.

So befasst sich ein Antrag mit der Erhöhung der personellen, materiellen und organisatorischen Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitswesens. Die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben das gesamte Gesundheitssystem vor bisher nie gekannte Herausforderungen gestellt – das deutsche Gesundheitswesen muss Resilienz erlangen. Die Politik soll daher angehalten werden ein krisenfestes Gesundheitssystem sicherzustellen, das den wachsenden Herausforderungen gerecht wird.

Eine weitere Forderung ist die Sicherstellung der Finanzierung von Gesundheitseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Das bedarf einer Modifizierung der Investitions- und Betriebsfinanzierung dieser Einrichtungen. Bereits seit Jahren können sich Gesundheitseinrichtungen in strukturschwachen Regionen nicht mehr auskömmlich aus dem wettbewerbsorientieren Vergütungssystem finanzieren. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Investitionsfinanzierung sowie die Refinanzierung für die Daseinsversorgung der Bevölkerung modifiziert und den Erfordernissen angepasst werden. „Es bedarf der dringenden Anpassung der Finanzierungssystematik des Gesundheitssystems an diese Situation!“, erklärt der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Der Deutsche Ärztetag wird vom 24. - 27. Mai 2022 in Bremen stattfinden. Er ist das „Parlament der Ärzteschaft“ mit 250 Abgeordneten aus 17 Ärztekammern. Diese beschließen u.a. Regelungen für das Berufsrecht oder verabschieden Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Themen.