Information der Ärztekammer
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die sog. Hygieneziffer ab dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig ist.
Die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, PKV-Verbandes und Beihilfekostenträger für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde über den 31.03.2022 hinaus nicht erneut verlängert.