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Gemeinsame Pressemitteilung

Störungen der Arbeitsabläufe vermeiden und den Gesundheitssektor einsatzbereit halten

Magdeburg, 12. Januar 2022.

Die Ärzte wollen die Impfkampagne voranbringen. Man muss sie aber auch lassen. Das betonen Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), und Prof. Uwe Ebmeyer, Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA), beim Online-Pressegespräch der Heilberufler am 12. Januar 2022. Der traditionelle Neujahrsempfang selbst fällt auch in diesem Jahr coronabedingt aus.

Seitdem in Haus- und Facharztpraxen gegen Corona geimpft werden darf – seit April 2021 -, sind mehr als 1,8 Millionen COVID-19-Schutzimpfungen gegeben worden: rund 600.000 Erst-, 690.000 Zweit- und 540.000 Auffrischungsimpfungen. Allein in der 50. Kalenderwoche sind 114.516 Impfungen in 1362 Praxen erfolgt – Spitzenwerte.

Dr. Böhme ist sich sicher: "Es wären noch mehr Impfungen, wenn nicht seit Wochen der Impfstoff quotiert werden würde." Prof. Ebmeyer kann dies nur bestätigen und ergänzt im Hinblick darauf, dass neben den Ärzten noch weitere Leistungserbringer impfen sollen: "Wirbrauchen nicht mehr Berufsgruppen, die mitimpfen. Wir brauchen mehr Impfstoff, dauerhaft und ohne Mengenbegrenzung, um Impftermine und Impfaktionen zuverlässig planen zu können."

Das Testen auf und das Impfen gegen Corona bestimmt den Praxisalltag neben der regulären medizinischen Versorgung. Nach wie vor sind die Vertragsärzte die ersten Ansprechpartner bei der Versorgung von COVID-19-Patienten.

Viele Ärzte sind neben ihrer Tätigkeit zudem in Fieberambulanzen, Impfzentren und mobilen Impfteams im Einsatz. Die Politik baut auf die Ärzteschaft und das kann sie auch. Für die Ärzte ist es normal, sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen. Und das, obwohl impfende Ärzte sowie ihre Mitarbeiter Drohbriefe erhalten und beschimpft werden. Das darf nicht ohne Weiteres  hingenommen werden, so Dr. Böhme und Prof. Ebmeyer. Beide unterstützen die Forderung des 125. Deutschen Ärztetages, Gewalt gegen Ärzte nicht zu tolerieren. Der Gesetzgeber wurde schon 2018 aufgefordert, die ambulant und stationär tätigen Ärzte in den Straftatbestand (§ 115 StGB) mit aufzunehmen - nun erneut. Ergänzend muss dies auch für alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen gelten.

"So wie es für die Vertragsärzteschaft selbstverständlich ist, die Impfkampagne zu unterstützen, so selbstverständlich sollte es für die Politik sein, den Ärzten den Rücken freizuhalten, soweit es von ihrer Seite möglich ist", sagt Dr. Böhme. Doch das ist bislang nicht der Fall. Statt die Praxen der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in dieser Prof. Uwe Ebmeyer Dr. Jörg Böhme besonderen Zeit zu entlasten, werden sie obendrein mit digitalen Anwendungen belastet, die nicht ausgereift sind und deshalb nicht funktionieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) sollten verpflichtend zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. Diese Anforderungen bringen einen enormen Druck, der zusätzlich zum Impfen, Testen und Behandeln auf den Schultern der Ärzte lastet. Doch noch ist die Technik nicht überall vorhanden oder funktioniert nicht zuverlässig, was die Praxen viel Zeit kostet. "Jetzt ist ein denkbar schlechter Zeitpunkt, um unausgereifte IT-Anwendungen durchzusetzen, die Arbeitsabläufe dürfen nicht weiter gestört werden", zeigt Dr. Jörg Böhme kein Verständnis für das sture Festhalten an politisch gesetzten Zielterminen.

Foto: Dr. Jörg Böhme, Vorsitzender des Vorstands der KVSA. Quelle: KVSA
Foto: Prof. Uwe Ebmeyer, Präsident der ÄKSA. Quelle: Peter Gercke

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