Forderung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf dem Deutschen Ärztetag
Magdeburg/Ärztekammer. Zum diesjährigen 124. Deutschen Ärztetag werden die Delegierten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter anderem einen Antrag zur ausreichenden und einheitlichen Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung stellen. Hintergrund ist, dass sich Krankenhäuser über diagnosebezogene Fallpauschalen pro Behandlung finanzieren, ohne dass dabei der personelle und finanzielle Aufwand einer Weiterbildung von Ärzten berücksichtigt wird. Im ambulanten Bereich erfolgt bislang eine finanzielle Förderung über die Kassenärztlichen Vereinigungen von bundesweit lediglich 2.000 Weiterbildungsstellen. "Die Weiterbildung der Ärzte findet immer stärker sektorübergreifend statt. Daher muss die Finanzierung des ärztlichen Nachwuchses neue Wege gehen und mit neuen Finanzierungskonzepten die Weiterbildung sicherstellen", erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Die zunehmende sektorübergreifende Organisation der Weiterbildung von Ärzten wird durch die Novellierung der Weiterbildungsordnung deutlich vorangetrieben. Ein fehlendes Finanzierungskonzept für den Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Weiterbildungsstätte erschwert es in Weiterbildung befindlichen Ärzten zunehmend, eine Weiterbildungsstätte zu finden. Gefordert wird ein bundeseinheitliches Finanzierungskonzept, welches die personellen und zeitlichen Ressourcen nicht außer Acht lässt und die ambulante und stationäre Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sichert.
Der Deutsche Ärztetag wird vom 04. - 05. Mai 2021 erstmals digital stattfinden. Er ist das „Parlament der Ärzteschaft“ mit 250 Abgeordneten aus 17 Ärztekammern. Diese beschließen u.a. Regelungen für das Berufsrecht oder verabschieden Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Themen.