In seiner Novembersitzung hat der Vorstand Mindestanforderungen der Weiterbildung für den Quereinstieg für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (uPV) zum FA ÖGW beschlossen.
Folgende Mindestanforderungen der Weiterbildung wurden festgelegt:
Facharzt in einem Gebiet der uPV
12 Monate Weiterbildung in einem Gesundheitsamt
1 Monat Weiterbildung auf einer akutpsychiatrischen Aufnahmestation einer Fachklinik für Psychiatrie
6 Monate (720 Stunden) Kurs Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen, davon können zum Kompetenzerwerb bis zu 3 Monate (360 Stunden) Weiterbildung im Rahmen eines Postgraduierten-Kurses in Public Health erfolgen.
Für Fragen können Sie sich gern an die Weiterbildungsabteilung wenden.
Weitere Informationen zur neuen WBO 2020 finden Sie hier.