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„Ärzteregistrat“ ist kein offizielles Register

Vorsicht vor unseriösen Branchenbucheintragungen und Zahlungsaufforderungen

Erneut müssen wir vor unseriösen und kostenpflichtigen Angeboten zur Eintragung in Branchenbuchverzeichnissen warnen. 

So werden aktuell wieder unter dem Titel „Ärzteregistrat“ Eintragungsangebote versendet. Mit dem Verweis auf einen Grundeintrag, dessen Richtigkeit abgeglichen werden soll, wird versucht, dass der Leser auf das offiziell wirkende Schreiben antwortet. Nicht selten sind die Daten fehlerhaft, so dass der Empfänger verleitet ist, die Angaben zu korrigieren. Durch die unterzeichnete Rücksendung wird ein Eintrag in das Verzeichnis beauftragt. Insbesondere die unverhältnismäßig hohen Kosten von 989 Euro sind oft erst auf den zweiten Blick ersichtlich. 

Hilfe zum Thema kann der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. geben. Auf der Internetseite www.dsw-schutzverband.de (https://www.dsw-schutzverband.de/methoden/adressbuchschwindel) kann auch ein Muster für ein Anfechtungsschreiben heruntergeladen werden. 

Vor dem Hintergrund können wir nur eindringlich dazu raten Anschreiben generell genau zu überprüfen. Zugleich sollten Sie auch Ihre Mitarbeiter für das Thema „Adressbuchschwindel“ und unseriöse Zahlungsaufforderungen sensibilisieren. Bei Zweifeln an der Seriosität entsprechender Schreiben empfiehlt sich die Rücksprache mit der Ärztekammer. 

Tobias Brehme
Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt