Die Ärztekammer fordert Bund und Länder auf, die Finanzierung des Gesundheitssystems dauerhaft stabil und ohne reale Mittelkürzungen sicherzustellen. Dies betrifft die ambulante Versorgung unter bundesgesetzlicher Rahmenverantwortung sowie die stationäre Versorgung im Rahmen der dualen Finanzierung, bei der die Länder ihrer Investitionsverantwortung vollumfänglich nachkommen müssen.
Begründung:
Aktuelle Entwicklungen zeigen eine zunehmende Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Gleichzeitig treiben politische Reformen – insbesondere die Krankenhausreform – den Umbau des Systems voran, ohne eine ausreichend verlässliche Finanzierung sicherzustellen. Parallel wird eine stärkere Steuerung der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen diskutiert. Diese ist grundsätzlich sinnvoll, muss jedoch verbindlich, praxistauglich und versorgungsorientiert ausgestaltet werden, um Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Steigende Versorgungsbedarfe durch demografische Entwicklungen verschärfen die Situation zusätzlich.
Forderungen:
Schlussfolgerung:
Eine stabile Finanzierung ist Voraussetzung für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung. Weitere Einsparungen gefährden die Versorgungssicherheit und werden entschieden abgelehnt.