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Aktuelle Lieferprobleme von Medisign

Wichtiger Hinweis zur Beantragung des eArztausweises bei Medisign

Aufgrund weiterhin bestehender technischer Probleme ist die Beantragung des elektronischen Arztausweises (eHBA) über den Anbieter Medisign derzeit ausgesetzt. Nach aktuellem Stand liegt keine Information darüber vor, wann Medisign den Antragsprozess sowie die Ausstellung und Produktion neuer eArztausweise wieder aufnehmen kann.

Für Ärztinnen und Ärzte, deren elektronischer Arztausweis bereits abgelaufen ist und die somit aktuell nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, beachten Sie bitte folgende Ersatzverfahren:

  • E-Rezept
    Papierrezept: Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auf dem Vordruck Muster 16 verordnet („rosa Rezept“).

 

  • eAU
    Signatur mittels SMC-B statt eHBA (vgl. § 2 Abs. 4 BMV-Ä Anlage 2b Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung.)

 

  • eArztbrief
    Erstellung eines Arztbriefes in Papierform mit händischer Unterschrift. Versand des eingescannten Arztbriefes über KIM.

 

  • ePA
    Um auf die ePA zuzugreifen, ist der eHBA keine technische Voraussetzung. Ärztliche Praxen und Krankenhäuser müssen bzw. mussten aber nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten verfügen. Dazu gehört auch der eHBA (für mindestens ein Ärztin oder einen Arzt) der Praxis. Dies ist in der Regel bereits erfolgt und ein kurzzeitig fehlender eHBA sollte keine negativen Auswirkungen auf den Praxisbetrieb haben. Rechtlich gilt allerdings weiter: Ein Zugriff auf Daten der Anwendung erfolgt nur, wenn der Zugreifende einen eHBA besitzt (§ 339 Abs. 3 SGB V) oder von einem anderen eHBA-Inhaber autorisiert ist (§ 339 Abs. 5 SGB V).

Quelle: FAQ zum elektronischen Heilberufsausweis - Bundesärztekammer (ext. Link)