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Kammerversammlung verabschiedet Resolution

Elektron. Patientenakte: Opt-in-Regelung für Kinder und Jugendlichen sofort - zu deren Schutz!

Ballenstedt, 25. April 2025.

Kinder und Jugendliche sind besonders schützenswert!

Das gilt auch für die Datenspeicherung bei der elektronischen Patientenakte – ePA. Die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) haben deshalb bei ihrer Tagung in Ballenstedt eine Resolution verabschiedet: Sie appellieren an die Verantwortlichen, die bisherige Opt-out-Regelung bei der Befüllung der ePA für Kinder und Heranwachsende in eine Opt-in-Lösung umzuwandeln.

Kindern und Jugendlichen könnten sonst aus den hinterlegten Daten schwerwiegende und prägende Nachteile für ihr ganzes Leben entstehen.

Zu den Fakten: Seit Anfang dieses Jahres richten die gesetzlichen Krankenversicherungen elektronische Patientenakten (ePA) für ihre Versicherten ein. Die sogenannte Opt-out-Regelung sieht vor, dass Versicherte dieser insgesamt unbestrittenen sinnvollen Datensammlung aktiv widersprechen müssen. Für die erfolgreiche Umsetzung der angestrebten Digitalisierung im Gesundheitswesen ist dies sinnvoll. Die Kammerversammlung der ÄKSA fordert nachdrücklich, diese Regelung bei Kindern und Jugendlichen in eine Opt-in-Regelung umzukehren! Das heißt: Versicherte unter 18 Jahren sollen so erst durch Entscheidung Ihrer Sorgeberechtigten eine ePA erhalten.

Der Hintergrund: Ohne Widerspruch wird die ePA angelegt und mit Daten befüllt. Dies kann rechtliche Konsequenzen im späteren Leben nach sich ziehen, die gegebenenfalls nicht gewollt sind. Etwa beim Abschluss von Versicherungen oder im späteren Berufsleben.

Kurzum: Die Delegierten der Kammerversammlung der ÄKSA befürworten ausdrücklich die ePA, fordern jedoch mit Nachdruck die Opt-in-Lösung für Kinder und Jugendliche – zum Schutz der heranwachsenden Generationen und ihrer Perspektiven. Zugleich sollen die Vertreter der Ärztekammer beim diesjährigen Deutschen Ärztetag in Leipzig diese Haltung auch überregional vertreten können.

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