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gem. (Muster-)Kursbuch der BÄK

Ernährungsmedizin Fallseminare (120 UE)

Kurstermin:
17.01. – 18.01.2025 (Modul I – 24 UE)
21.03. – 22.03.2025 (Modul II – 24 UE)
13.06. – 14.06.2025 (Modul III – 24 UE)
12.09. – 13.09.2025 (Modul IV – 24 UE)
07.11. – 08.11.2025 (Modul V – 24 UE)

Informationen
Bezeichnung Fallseminare Ernährungsmedizin (120 UE)
Termine

17.01. – 18.01.2025 (Modul I – 24 UE)
21.03. – 22.03.2025 (Modul II – 24 UE)
13.06. – 14.06.2025 (Modul III – 24 UE)
12.09. – 13.09.2025 (Modul IV – 24 UE)
07.11. – 08.11.2025 (Modul V – 24 UE)

jeweils 4 UE Fallerarbeitung pro Modul im Vorfeld

Module nur zusammen buchbar!
Beginn/Ende 09:00 – 18:00 Uhr
Veranstaltungsort Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.
Gebühr 2.300 €
Anmeldung über untenstehendes Anmeldeformular
Anmeldefrist: 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Bemerkungen Die Kursgebühr beinhaltet Pausenverpflegung.
Fortbildungspunkte 120

Gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 01.07.2020 sind die Mindestanforderung für die Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin:

  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
    und zusätzlich
  • 100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin
    und zusätzlich
  • 120 Stunden Fallseminare unter Supervision

Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

Die Abteilung Fortbildung bietet die 100 Stunden-Kursweiterbildung als Basiskurs sowie die 120 Stunden Fallseminare (aufgeteilt in 5 Modulen á 24h) gemäß Musterkursbuch der Bundesärztekammer vom 28.04.2020 im zweijährigen Rhythmus an. Vor Beginn der Fallseminare sollte die Kurs-Weiterbildung abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Fallseminare sollen alle Weiterbildungsinhalte anhand von Fallvorstellungen und tagesaktuellen Fällen in gemeinsamer Diskussion erörtert und vertieft werden. Vorbereitend auf die einzelnen Module soll jeder Teilnehmer 5 ernährungsmedizinische Fälle zur Thematik des Moduls vorbereiten (20h).

Nach erfolgreicher Teilnahme an den Fallseminaren (120h) kann die Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ bei der Abteilung Weiterbildung beantragt werden.