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Hinweise zur Ausbildungsverordnung

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 ist zum 01. August 2006 in Kraft getreten.

Der Ausbildungsberuf wird staatlich anerkannt.

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre, die duale Umschulung zwei Jahre.

Die Zwischenprüfung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes bei den Auszubildenden vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und bei den Umschülern nach dem 1. Umschulungsjahr durchgeführt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.