Voraussetzungen zur Prüfungszulassung gem. WBO 2020

Für in Weiterbildung befindliche Kammermitglieder gilt: 

Erfüllung der Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz für eine Prüfungszulassung 

Für 20 Facharztbezeichnungen sowie einen Schwerpunkt sind für eine Prüfungszulassung gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz nachzuweisen. 

Der Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat dazu folgende Festlegungen getroffen: 

Für die Gebiete Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist das Vorliegen der Fachkunde „Gesamtgebiet“ Voraussetzung für eine Prüfungszulassung. Zumindest muss der vollständige Fachkunde-Antrag in der Abteilung Fortbildung eingereicht sein, die notwendigen Fachgespräche für den Erhalt der Fachkunde in der Strahlentherapie oder Nuklearmedizin werden dann zum Termin der Facharztprüfung geplant. 

Für alle übrigen Gebiete ist es für die Prüfungszulassung ausreichend, die für den Fachkundeerwerb erforderlichen Kurse im Strahlenschutz erfolgreich abgeleistet zu haben. Grundsätzlich muss der Nachweis über die Teilnahme an einem Kenntniskurs und Grundkurs im Strahlenschutz (oder an einem kombinierten Kenntnis- und Grundkurs) sowie an einem Spezialkurs Röntgendiagnostik zur Prüfungsanmeldung in der Abteilung Weiterbildung eingereicht werden. 

Eine Sachkundezeit oder die fachgebietsbezogene Fachkunde müssen nicht nachgewiesen werden. Unabhängig davon wird seitens der Ärztekammer empfohlen, den vollständigen Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz anzustreben. Die Vermittlung der Sachkunde (praktische Erfahrung) erfolgt unter ständiger Aufsicht eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde (Sachkundezeugnis-Aussteller) und kann erst nach Kenntniserwerb (Kursbesuch) begonnen und angerechnet werden. Eine frühzeitige Teilnahme am Kenntniskurs ist daher mit Beginn der Weiterbildung anzustreben. 

Bestehende Fachkunden müssen bei Prüfungsanmeldung gültig bzw. dokumentiert aktualisiert sein. Kursteilnahmen (Kenntnis-, Grund-, Spezialkurs Röntgendiagnostik) sind bei vorliegender Fachkunde nicht noch einmal einzureichen. 

Für Rückfragen stehen die Abteilung Weiterbildung als Verantwortliche für die Prüfungszulassung sowie die Abteilung Fortbildung als Verantwortliche für die Bewilligung von Fachkunden gern zur Verfügung.