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Strahlenschutz

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung.

Kursangebot

Aktualisierungskurs – Fachkunde im Strahlenschutz gem. StrlSchV (Röntgendiagnostik) (8 UE)

 

Informationen für Antragsteller zum Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie Informationen für den fachkundigen Arzt zur Erstellung eines Sachkundezeugnisses

In der neuen Strahlenschutzverordnung - der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts - wurden die bisherige Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung zu einer Verordnung zusammengeführt. Sie trat am 31.12.2018 in Kraft. Die Ausstellung der Fachkunden erfolgt somit nun nach dieser Strahlenschutzverordnung. 

Alle, vor dem 31.12.2018 erteilten Fachkunden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit! 

Für den Erwerb der Fachkunde ist zu beachten:

Neben den für den Erwerb der Fachkunde geforderten Kursen im Strahlenschutz (Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs/e) bedarf es für bestimmte Fachkunden weiterer Spezialkurse, wie z.B. Spezialkurs Computertomographie, Spezialkurs Interventions-radiologie, Spezialkurs Digitale Volumentomographie sowie Spezialkurs Knochendichte-messung.

Die Kurse sind aufeinander aufbauend zu absolvieren. Insgesamt darf kein Kurs bei der Beantragung der Fachkunde länger als 5 Jahre zurück liegen.

Behördlich anerkannte Kurse und Kursanbieter finden Sie rechts unter "Weiterführende Links" (Bfs - ext. Link).

Die Fachkunden müssen alle 5 Jahren aktualisiert werden. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bietet ihren Mitgliedern den Service einer rechtzeitigen Erinnerung per E-Mail an. Dazu bedarf es der Zustimmung des Kammermitgliedes. Wenden Sie sich

hierfür bitte an die Abteilung Fortbildung.

Für die Erstellung des Sachkundezeugnisses ist zudem Folgendes zu beachten:

§ 47 Abs. 2 StrlSchV regelt ausdrücklich, welche Informationen die Nachweise zu praktischen Erfahrungen (Sachkunde) enthalten müssen.
Diese sind:
Angaben zur Person, Auflistung der Tätigkeiten mit Angabe der Beschäftigungszeiten im jeweiligen Anwendungsgebiet und der Name der Einrichtung/en.
Ausdrücklich gefordert ist, dass die Einrichtungen aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung in der Lage sein müssen, die erforderlichen praktischen Erfahrungen zu vermitteln. Im Zeugnis bestätigt der ausstellende fachkundige Arzt diese Erfordernisse.
Ein Muster für die Erstellung des Sachkundezeugnisses ist den Antragsunterlagen für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beigefügt. Sie finden es wie die übrigen Antragsunterlagen unter Formulare am Ende der Seite.

Abteilung Fortbildung