Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
Zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, gemäß der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, ist der Besuch eines 80-Stündigen Kurses in allgemeiner und spezieller Notfallmedizin notwendig. Die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Sachsen-Anhalt bietet jedes Jahr in Kooperation mit der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie des Universitätsklinikums Magdeburg und dem Institut für Brandschutz- und Katastrophenschutz Heyrothsberge einen Kurs in Magdeburg an.
Die theoretischen Grundlagen der Themen des jeweiligen Tages werden morgens in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für alle Teilnehmer gemeinsam in Vorträgen mit anschließender Diskussion erarbeitet. Abends werden die besprochenen Grundlagen in kleinen Gruppen in Form von praktischen Übungen vertieft, bzw. manuelle Fertigkeiten in Praktika erlernt. Eine Exkursion zum Hubschrauberstandort Christoph 36 ist grundsätzlich ein fester Bestandteil dieses Kurses und bietet gleichzeitig den Teilnehmern die Gelegenheit die unterschiedlichen Gegebenheiten von luft- und bodengebundenen Rettungshilfsmitteln in Augenschein zu nehmen.
Zum Abschluss des Kurses findet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Brandschutz- und Katastrophenschutz Heyrothsberge eine Sichtungsübung mit Massenanfall von Verletzten statt. Eine abschließende Auswertung der Schadensereignisse und die damit verbundenen erworbenen Fähigkeiten der letzten Tage geben Gelegenheit zu einer Abschlussdiskussion.
Kursinformationen | ||
Kursbezeichnung | Notfallmedizin (80 Stunden) | |
Termin | 07. - 14.09.2018 | |
Beginn/Ende | 8:00 - ca. 18:00 Uhr | |
Veranstaltungsort | Verwaltungszentrum für Heilberufe Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Anfahrtsskizze |
|
Konferenzräume E. 77/78 | ||
Gebühr | 950,00 EUR | |
Anmeldefrist | 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn | |
Bemerkungen | Bitte beachten Sie die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen zum Kurs und fügen Sie den entsprechenden Nachweis Ihrer Anmeldung bei! Nachweis einer 18-monatigen Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung. |
|
Fortbildungspunkte | 80 | |
Bildungsfreistellung | Anerkannte Bildungsveranstaltung gemäß § 8 des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 04.03.1998 (GVBl. LSA 1998, Seite 92) |
Die Teilnahme am Weiterbildungskurs steht approbierten Ärztinnen und Ärzten sowie Ärztinnen und Ärzten mit einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung gemäß § 10 Bundesärzteordnung (BAÖ) offen. Eine mindestens 18-monatige Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung muss bei Beginn der Teilnahme am Kurs vorliegen.