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Ärztekammer Sachsen-Anhalt



  • Gemeinsame Pressemitteilung | 14.01.2026

    35 Jahre ÄKSA und KVSA: Ärztliche Selbstverwaltung als Garant für Versorgungsqualität und Vertrauen

    Der Neujahrsempfang der Heilberufe steht 2026 im Zeichen der ärztlichen Selbstverwaltung. Seit mehr als 35 Jahren ermöglicht sie der Ärzteschaft in Sachsen-Anhalt ein freies, unabhängiges Handeln sowie fachlich und eigenverantwortliches Entscheiden. Der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA), Prof. Dr. Uwe Ebmeyer, hebt in seiner Würdigung die Bedeutung hervor: "Diese Freiheit, jenseits parteipolitischer Interessen handeln zu können, ist zentral für Qualität und Vertrauen", betont er.

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  • Kurskonzept ein voller Erfolg – Fortsetzung auch für andere Regionen geplant | 27.11.2025

    „Lebensbedrohliche Einsatzlagen“ (lebEL) - Gemeinsame Fortbildung von ÄKSA und Innenministerium

    Drei Tage – vollgepackt mit Vorträgen, praktischen Übungen, Planspielen - und am Ende die Erkenntnis der Teilnehmer: "Das war nicht nur spannend und interessant – das bringt auch richtig was!" Bei der ersten gemeinsamen Fortbildung von Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) und dem Innenministerium des Landes trainierten Leitende Notärzte und Beamte der Polizei für "lebensbedrohliche Einsatzlagen" (lebEL).

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  • Pilotprojekt gestartet: Gemeinsame Fortbildung von ÄKSA und Innenministeriums | 25.11.2025

    Leitende Notärzte und Polizeikräfte rücken für den Ernstfall zusammen

    Bei einer gemeinsamen Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit dem Innenministerium des Landes trainieren Leitende Notärzte und Angehörige der Polizei drei Tage für "lebensbedrohliche Einsatzlagen" (lebEL). Der Präsident der Ärztekammer, Prof. Uwe Ebmeyer, erklärte die Motivation des dreitägigen Pilotprojektes: "Die weltpolitische Lage mit all ihren Auswirkungen erfordert ein engeres Zusammenrücken. Auch in unserem Bundesland müssen wir für den Krisen- oder Katastrophenfall gerüstet sein."

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  • 11.11.2025

    Warnung vor unbekannten Ärzten auf AU-Bescheinigungen

    Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt sowie bundesweit weitere Ärztekammern werden aktuell vermehrt AU-Bescheinigungen unbekannter Ärzte von Arbeitgebern zur Prüfung übermittelt. Der digitale Praxisstempel enthält oft nur den Arztnamen, den Zusatz „Privatarzt per Telemedizin“, eine Handynummer sowie eine E-Mail-Adresse. Ein Praxissitz ist nicht ausgewiesen. Es dürfte sich hier um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen handeln, die bei einem Online-Anbieter erworben wurden.

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  • BÄK-Statement | 07.11.2025

    Humanitäre Hilfe für Gaza gefordert

    Die aktuelle humanitäre Situation im Gazastreifen ist von tiefgreifendem Leid und einer dramatischen medizinischen Unterversorgung geprägt. Die Bundesärztekammer hat sich bereits Ende Juli 2025 in einem offiziellen Statement zu dieser Lage geäußert und die medizinethischen Grundsätze betont, die auch in Krisenzeiten gelten müssen. 

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  • Landesamt für Verbraucherschutz informiert | 23.10.2025

    Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: Was Ärztinnen und Ärzte jetzt wissen müssen!

    Die aviäre Influenza H5N1 (sog. Vogelgrippe) breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hat aus diesem Grund eine Handreichung zur „H5N1 Verdachtsabklärung und Maßnahmen – Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt“ erstellt – wir bitten um dringende Beachtung. 

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  • Ärztekammerpräsident kritisiert Krankenhausschließung | 14.10.2025

    Helios wird seiner Verantwortung nicht gerecht

    Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt übt scharfe Kritik am Umgang des Helios-Konzerns mit seinem Standort in Zerbst. "Mit der Führung eines Krankenhauses geht eine erhebliche Verantwortung einher. Nicht nur für die vielen Patienten, sondern auch für alle Mitarbeiter. Zumindest die Art und Weise der Kommunikation und der Ablauf wird dem keinesfalls gerecht", so der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Uwe Ebmeyer.

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  • Mehr als 6.000 elektronische Arztausweise (eHBA) laufen bis Ende 2026 ab | 27.03.2025

    ACHTUNG! Ablauf der elektronischen Arztausweise (eHBA) rückt näher!

    Der elektronische Arztausweis ist zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel in der ärztlichen Praxis geworden. Für zahlreiche Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronischer Arztbrief per KIM oder künftig für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist er erforderlich. 

    Kaum beachtet könnte der Umstand sein, dass der elektronische Arztausweis nur eine begrenzte Gültigkeit von maximal fünf Jahre hat. In den Jahren 2020 und 2021 mussten elektronische Arztausweise geordert werden, da der Gesetzgeber mit Sanktionen gedroht hatte.

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  • Ärztekammer Sachsen-Anhalt zum Maßnahmenkatalog des Gesundheitskabinetts | 22.01.2025

    "Ein großer Schritt in die richtige Richtung"

    Im Ringen um eine zukunftssichere medizinische Versorgung der Menschen in Sachsen-Anhalt hat das Gesundheitskabinett nach seinem dritten Treffen am Dienstag einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen. Im Kern ging es dabei um zwei Themenbereiche – 1. Fachkräfte im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin zu gewinnen. Und 2. Die Krankenhausreform auf Landesebene umzusetzen. Der Vize-Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Thomas Dörrer, begrüßte die Entscheidungen: "Aus unserer Sicht sind die Beschlüsse ein großer Schritt in die richtige Richtung."

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