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Ärztekammer Sachsen-Anhalt zur COVID-Impfung von Kindern:

Ärztekammer warnt vor Druck auf STIKO und Eltern

Magdeburg/Ärztekammer. Nach dem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung der COVID-Impfung für Fünf- bis Elfjährige mit angepasster Impfdosis empfohlen hat, befürchtet die Ärztekammer Sachsen-Anhalt unangemessenen gesellschaftlichen und politischen Druck auf die STIKO und die Eltern.
Für die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist das Gebot der Stunde die Impfung bisher ungeimpfter Erwachsener und die schnelle flächendeckende Auffrischimpfung.

"Kinder zeigen auch weiterhin nur sehr selten schwere Krankheitsverläufe und übertragen das Virus an Erwachsene deutlich geringer als erwartet. Daher ist eine Risiko-Nutzen-Abwägung der COVID-Impfung wichtig, sowohl für den impfenden Arzt als auch für die Eltern", so Dr. Gunther Gosch, Kinderarzt, Impfexperte und Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Er erklärt weiter: "Die STIKO (Ständige Impfkommission) wird nach reiflicher Abwägung und Einbeziehung aller Informationen zum Impfen von Kindern im Alter von 5- 12 Jahren eine Empfehlung abgeben. Erst nach Vorliegen dieser Empfehlung sollte das Impfen von Kindern unter 12 Jahren starten. Die Politik täte gut daran, dieser zu folgen und nicht in der pandemischen Lage geschuldeten Aktionismus zu verfallen!"

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass ein wirksamer Impfstoff auch für Kinder von 5 bis 12 Jahren zeitnah zur Verfügung stehen wird. So wird die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer durch die STIKO zunächst zu erwartenden Indikationsimpfempfehlung auch Kinder dieser Altersgruppe mit Risiken für schwere COVID-Verläufe zu immunisieren.

Wichtig ist die persönliche Impfentscheidung der Eltern nach Beratung mit dem behandelnden Arzt. Nur so kann Vertrauen in die Impfung für Kinder aufgebaut werden und diese sinnvoll eingesetzt werden. Die Gesundheitsministerkonferenz verweist aktuell darauf, dass die Impfung bis zur Auslieferung eines für die Altersgruppe konfektionierten Impfstoffes einen Off-Label-Use darstellt, der eine Haftungsübernahme nach Infektionsschutzgesetz durch den Bund ausschließe.

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