Mit der Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL wurde beschlossen, in 2021 getrennte Haushalte für die auf den Übergangsregelungen zur QSKH-RL basierenden Aufgaben der Projektgeschäftsstelle und die Aufgaben der Geschäftsstelle der LAG gem. DeQS-RL vorzuhalten.
Die Finanzierung erfolgt ab 2021 demnach für die Geschäftsstelle der LAG über Rechnungslegungen der Geschäftsstelle bei den Krankenkassen. Die Finanzierung der Projektgeschäftsstelle erfolgt wie bisher über einen Zuschlagssatz. Das bedeutet, dass Fallzahlabfragen und Rechnungslegungen der Projektgeschäftsstelle an die Einrichtungen für 2021 letztmalig erfolgen werden. Der seitens der Einrichtungen pro DRG im QS-Zuschlag abrechenbare „Anteil Land“ beläuft sich für 2021 auf 0,37 € und wird nach Rechnungslegung jeweils hälftig, basierend auf der Zahl der vereinbarten vollstationären Fälle zum 15.04.2021 und 15.10.2021 direkt an die PGS übermittelt.
Hier ist besonders zu beachten, dass die Zahlungen aufgrund von vereinbarten vollstationären Fällen berechnet werden. Eine so genannte „Spitzabrechnung“ auf Basis der geleisteten vollstationären Fälle erfolgt nicht.
Zur Finanzierung der Aufwendungen zur Dokumentation im Rahmen der externen Qualitätssicherung in den Einrichtungen ist in 2021 weiterhin ein Anteil abrechenbar.
Der Anteil Krankenhaus, der pro DRG in der Einrichtung verbleibt, beträgt 0,81 €.