Das Verfahren besteht für die Daten des Erfassungsjahres 2020 nach derzeitiger Beschlusslage zu Übergangsregelungen der QSKH-RL aus 3 Elementen.
Die statistische Basisprüfung dient der Vollzähligkeits-, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung.
Parallel dazu ist eine Stichprobenprüfung vorgesehen (Zweiterhebung), bei der ein Abgleich der erhobenen Daten erfolgt. Ziel dieser Prüfung ist es, quantitative Aussagen zur Datenvalidität in deutschen Krankenhäusern zu erhalten. Jedes Jahr werden nach Datenannahmeschluss hierfür 3 Leistungsbereiche vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.
Das 3. Element ist der gezielte Datenabgleich, für den folgende Gründe in Frage kommen können:
Für den gezielten Datenabgleich und die Stichprobenprüfung ist gem. QSKH-RL eine direkte Einsicht in Patientenakten zwingend erforderlich. Da aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen in Sachsen-Anhalt durch die Projektgeschäftsstelle eine solche direkte Einsicht gerade nicht erfolgen darf, musste der MDK mit der Durchführung der Prüfungen zwingend beauftragt werden. Die Prüfungen sind bis zum 31.10. des Jahres, in dem die Prüfung erfolgt, abzuschließen.
Ein Datenvalidierungsverfahren für die Leistungsbereiche der DeQS-RL wurde bisher nicht beschlossen.