Kursinformationen | ||
Kursbezeichnung | Curriculum: Verkehrsmedizinische Begutachtung – Modul I – IV (24 UE) | |
Termin | ||
Beginn/Ende | 09:00 – 17:00 Uhr | |
Veranstaltungsort | Michel-Hotel Magdeburg Hansapark 2 39116 Magdeburg |
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Gebühr | 390 € | |
Anmeldefrist | 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn | |
Bemerkungen | Die Kursgebühr beinhaltet Pausenverpflegung. | |
Fortbildungspunkte | 24 |
Verkehrsmedizinische Begutachtung – Neues Curriculum
Verkehrsmedizinische Kompetenz gewinnt aufgrund verschiedener Faktoren im ärztlichen Alltag zunehmend an Bedeutung. Unsere Ärzte sind mit der Diagnostik und der Therapie, in der Aufklärung und auch in der Beratung befasst. Fragestellungen in der Begutachtung und zu verschiedenen verkehrsmedizinischen Aufgaben gehören durchaus zum Tagessablauf. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf die neben der Beurteilung der Fahrsicherheit die Fahreignung, die jeweils durch Krankheiten und / oder medikamentöse Therapien eingeschränkt sein kann. Unter Fahrsicherheit ist die momentane psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs zu verstehen, unter Fahreignung die generelle psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs.
Das überarbeitete Curriculum "Verkehrsmedizinische Begutachtung" der Bundesärztekammer berücksichtigt aktuelle Entwicklungen und Neuerungen in der Verkehrsmedizin und wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte die Interesse daran haben ihr Wissen in diesem Bereich zu vertiefen oder zu erweitern.
Das modular aufgebaute Curriculum soll einerseits dazu dienen, grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin im Rahmen der Aufklärung und Beratung von Patienten zu vermitteln. Darüber hinaus bietet es Fachärztinnen und Fachärzten die Möglichkeit, umfassende und vertiefende Kenntnisse und Kompetenzen in der Erststellung von verkehrsmedizinischen Gutachten zu erwerben.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat bis zum Jahr 2016 das Curriculum aus dem Jahr 1998 als Grundlage für eine 16stündige Fortbildung angeboten. Die Ausbildungsinhalte entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sowohl neue Wissenschaftliche Erkenntnisse als auch erweiterte europäische Regelungen und nicht zuletzt die Forderung des Bundesministeriums für Verkehr, die verkehrsmedizinische Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten zu fördern und zu stärken, waren Gründe das alte Curriculum zu überarbeiten.
Eine Zielsetzung dieses Curriculums ist ein kompetenter Umgang mit verkehrsmedizinischen Fragestellungen.
Im Rahmen des Behandlungsvertrags sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, ihre Patienten zu beraten und aufzuklären, sofern die Fahrsicherheit oder die Fahreignung in Frage gestellt sind.
Die Module I und II des neuen Curriculums sollen gezielt dazu befähigen, Patienten in rechtlicher und fachlicher Hinsicht aufzuklären und zu beraten. Die Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Verkehrsmedizin hat dagegen die Aufgabe, der Fahrerlaubnisbehörde im angefertigten Gutachten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese benötigt, um über die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder-antragstellers zu entscheiden. Gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) kann die Behörde ein ärztliches Gutachten anordnen.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FEV erwerben möchten, müssen zukünftig die Module I bis IV der neuen curricularen Fortbildung absolvieren.
Den Teilnehmern dieses Kurses wird nach Erhalt des Befähigungsnachweises angeboten, sich in eine Liste der Ärztekammer für "Verkehrsmedizinische Gutachter" aufnehmen zu lassen.