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Arzt-Bewertungsportale

Patienten haben ein wachsendes Bedürfnis sich über die Qualität von Gesundheitsleistungen zu informieren. Arzt-Bewertungsportalen kommt dabei eine wachsende Bedeutung zu.

Patienten haben ein wachsendes Bedürfnis sich über die Qualität von Gesundheitsleistungen zu informieren. Arzt-Bewertungsportalen kommt dabei eine wachsende Bedeutung zu.

Umso wichtiger sind hierfür verlässliche Informationen. Eine Vielzahl von Bewertungsportalen wird dem Anspruch dabei nicht gerecht. Daher haben Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits im Dezember 2008 dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) den Auftrag erteilt, einen Katalog mit Anforderungen für gute Arztbewertungsportale zu erarbeiten.

Informationen hierzu finden Sie hier: http://www.aezq.de/aezq/arztbewertungsportale

Bei Bewertung in Internetportalen treffen verschiedene Rechte aufeinander. Diese müssen  bei Zweifeln oft gegeneinander abgewogen werden.

So resultiert die Möglichkeit der Bewertung aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Hieraus ergibt sich zugleich für den Portalbetreiber auch das Kommunikationsrecht, die abgegebene Bewertung zu veröffentlichen. 

Diese Rechte bestehen jedoch nicht unbegrenzt. Ihnen gegenüber steht das Recht des Arztes auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung, also dem Recht des einzelnen, selbst zu entscheiden, was über ihn verbreitet wird. Danach müssen sich Ärzte eine Bewertung von Patienten nur soweit gefallen lassen, solange diese weder ehrenrührig oder falsch ist und keine unbewiesene Tatsachenbehauptung darstellt.

Bei Rückfragen, können Sie sich gerne mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung setzen.