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Hilfe bei Suchterkrankungen von Berufsangehörigen

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt nimmt Ihre Fürsorgepflicht auch dann wahr, wenn sich bei Ärztinnen oder Ärzten Suchterkrankungen zeigen.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt nimmt Ihre Fürsorgepflicht auch dann wahr, wenn sich bei Ärztinnen oder Ärzten Suchterkrankungen zeigen.

Hierfür hat die Ärztekammer ein Sofortprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Prinzip "Hilfe statt Strafe".

Die Betroffenen können sich mit ihrem Anliegen vertrauensvoll an die jeweiligen Vorsitzenden der Geschäftsstellen Magdeburg bzw. Halle (Saale) wenden. Diese Kollegen bieten mit Unterstützung von spezialisierten Vertrauensärzten den Betroffenen Unterstützung bei der Überwindung ihres Suchtproblems an. Dies geschieht letztlich mit dem Ziel, eine ordnungsgemäße Ausübung des ärztlichen Berufs zu sichern oder wieder herzustellen und auf diese Weise Sanktionen (u. a. Widerruf der Approbation durch das Landesprüfungsamt) zu verhindern.

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