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Arzt als Ausbilder MFA

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist lt. § 71 (6) Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist laut § 71 (6) Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten.

Sie hat folgende Aufgaben:

  • Informations-, Beratungs- und Aufsichtsfunktion

  • Überwachung der Ausbildung

  • bei Fragen zur dualen Ausbildung erfolgt die Zusammenarbeit mit den Arztpraxen, berufsbildenden Schulen und Bildungsträgern

  • Eignungsfeststellung der Ausbildungspraxis

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Zwischen- und Abschlussprüfungen in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen

  • Betreuung der Gremien Berufsbildungs-, Prüfungs-, Zulassungs-, Prüfungsaufgabenerstellungs- und Schlichtungsausschüsse

  • Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen durch Ausbildungsberaterin

  • Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse und Ausbildungsstatistiken

  • Durchführung von Schlichtungen

Bei Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiterinnen des Referates Medizinische Fachangestellte zur Verfügung. Auf Nachfrage werden Ihnen die Ausbildungsunterlagen zugesandt (Verträge, Schulanmeldung, Ausbildungsrahmenplan usw.) oder können auch heruntergeladen werden.