Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
Zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, gemäß Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, ist der Besuch eines 80-stündigen Kurses in allgemeiner und spezieller Notfallmedizin notwendig. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Abteilung Fortbildung bietet jährlich in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum, Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge diesen Kurs an. Konzipiert ist dieser Kurs mit einer online-Teilnahme von 20 Stunden und einer Präsensphase von 60 Stunden, die in Module aufgeteilt sind.
Kursinformationen | ||
Kursbezeichnung | 80-Stunden-Blended-Learning-Weiterbildungskurs allgemeine und spezielle Notfallbehandlung (Zusatzbezeichnung Notfallmedizin) | |
Termin |
Modul I-II 13.-18.09.2021 Präsenzphase |
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Beginn/Ende | 08:00-18:00 Uhr | |
Veranstaltungsort | Universitätsklinikum Magdeburg Leipzigerstr. 44 39120 Magdeburg |
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Haus 97 - Skillslab | ||
Gebühr | ||
Anmeldefrist | 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn | |
Bemerkungen | Bitte beachten Sie die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen zum Kurs und fügen Sie den entsprechenden Nachweis Ihrer Anmeldung bei! Nachweis einer 18-monatigen Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung. |
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Fortbildungspunkte | 80 | |
Bildungsfreistellung | Anerkannte Bildungsveranstaltung gemäß § 8 des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 04.03.1998 (GVBl. LSA 1998, Seite 92) |
Die Teilnahme am Weiterbildungskurs steht approbierten Ärztinnen und Ärzten sowie Ärztinnen und Ärzten mit einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung gemäß § 10 Bundesärzteordnung (BAÖ) offen. Eine mindestens 18-monatige Weiterbildung in der stationären Patientenversorgung muss bei Beginn der Teilnahme am Kurs vorliegen.