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Einreichungskriterien zur Erteilung der Fachkundebescheinigung „Leitender Notarzt“

Einreichungskriterien zur Erteilung der Fachkundebescheinigung  „Leitender Notarzt“ gemäß § 3 der Richtlinie über die ärztlichen Qualifikationen im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt

Einreichungskriterien zur Erteilung der Fachkundebescheinigung  „Leitender Notarzt“ gemäß § 3 der Richtlinie über die ärztlichen Qualifikationen im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt

Die Fachkundebescheinigung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen, bestätigt durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst, bei der Ärztekammer vorliegen:

  1. Der Erwerb der Fachkunde „Arzt im Rettungsdienst“ oder der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin,
  2. der Nachweis einer mindestens 5jährigen klinischen Tätigkeit oder Facharztanerkennung in den Gebieten Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin,
  3. der Nachweis einer mindestens 6monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin,
  4. der Nachweis einer mindestens 5jährigen Tätigkeit als Notarzt,
  5. die weitere regelmäßige Tätigkeit im Rettungsdienst,
  6. die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten Kurs zur Qualifikation Leitender Notarzt.  

Der Antrag auf Erteilung der Fachkundebescheinigung kann formlos erfolgen.