ueber_uns

Rückblick - Hygienekongress 2011 in Dresden

Ausblick - Neue Hygieneverordnung für das Land Sachsen-Anhalt

An geschichtsträchtigem Ort fand vom 2. bis 3. Dezember 2011der Hygienekongress 2011 im Deutschen Hygienemuseum statt. Die Landesärztekammern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landeskrankenhausgesellschaften Sachsen und Brandenburg hatten eingeladen - und viele kamen. Der Kongress war mit gemeldeten 276 Teilnehmern aus dem ärztlichen und nichtärztlichen Bereich sehr gut besucht.

Der Tagungsort, das Deutsche Hygiene- Museum, ist weit über die Landesgrenzen bekannt. Karl August Lingner, in Magdeburg geboren, dessen Geburtstag sich im Dezember 2011 zum 150. Mal jährte, war es, der sich für gemeinnützige Pläne begeisterte und aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten moderne Projekte unterstützte. Lingner, dem Erfinder des noch heute bekannten "Odols", war es zu verdanken, dass 1911 die erste Internationale Hygiene-Ausstellung Dresden mit 5 Millionen Besuchern eine auch für heutige Verhältnisse gigantische Dimension erreichte. 1912 konnte mit Lingners Unterstützung das Deutsche Hygiene-Museum eröffnen.

Der Hygiene-Kongress 2011 wurde mit Grußworten durch Vertreter der Sozialministerien, der Landesärztekammern sowie der Landeskrankenhausgesellschaften eröffnet. Zunächst folgten drei hochkarätige Eingangsreferate, die sich mit der Hygiene als Teil der "Kunst gesund zu sein", mit Zukunftsaussichten der Hygiene und natürlich zum Schwerpunktthema nosokomiale Infektionen beschäftigten. Im Anschluss folgte eine Podiumsdiskussion, bei der neben Fachvertretern vor allem auch Politiker zu Wort kamen.

Hygiene kostet Geld, keine Hygiene kostet viel Geld - diese simple Aussage wurde, auch vor dem Hintergrund der hohen gesundheitspolitischen Bedeutung nosokomialer Infektionen und der engen Beziehungen zur ambulanten Versorgung vielschichtig diskutiert.

Am 2. Kongresstag gab es vier Parallelveranstaltungen, wobei der größte Zulauf in den Foren Krankenhaushygiene und Öffentlicher Gesundheitsdienst zu verzeichnen war. Aus unserem Kammerbereich wurden Vorträge von Frau Prof. Dr. Marianne Borneff-Lipp (Universitätsklinikum Halle), Frau Dr. Heidemarie Willer (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt) und Frau Dr. Franziska Layer (Robert Koch Institut, Bereich Wernigerode) gehalten, Der Vizepräsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Lutz Lindemann-Sperfeld, Chefarzt der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie im Krankenhaus Martha-Maria Halle- Dölau, war mit der Leitung eines Abschnittes des Forums Krankenhaushygiene betraut.

Die große Teilnehmerresonanz resultierte schließlich auch aus tagesaktuellen Themen der Krankenhaushygiene. Dazu trugen unter anderem auch die bekannten Negativschlagzeilen nach tragischen Todesfällen durch Infektionen in Krankenhäusern bei. Weitere Schwerpunktthemen mit Referenten aus ganz Deutschland, wie HIV/AIDS sowie Umwelt und Gesundheit rundeten den Kongress inhaltlich ab.

Ausblick

Nachdem der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt hat, ist Sachsen-Anhalt, wie alle anderen Bundesländer auch, bis zum 31. März 2012 verpflichtet, entsprechende Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention zu erlassen. Dazu wird es eine

"Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ab dem 01. März 2012 (MedHygVO LSA)"

geben.

Per Gesetz wird grundsätzlich der Träger der medizinischen Einrichtung verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu treffen und dafür Sorge zu tragen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene eingehalten werden. Personell erfolgt die Umsetzung der o.g. Maßnahmen durch den Einsatz einer Hygienekommission, die Beschäftigung eines Krankenhaushygienikers, die Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen und Ärzten sowie die Beschäftigung von Hygienefachkräften.

Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung müssen einen Krankenhaushygieniker hauptberuflich anstellen. Alle übrigen Einrichtungen haben die Beratung durch einen Krankenhaushygieniker sicher zu stellen.

Geregelt werden im Gesetz die fachlichen Qualifikationsanforderungen an das jeweilige Personal. Bestandsschutz gibt es für Personen, welche bereits bei Inkrafttreten der Hygieneverordnung tätig sind und ihre Tätigkeit weiter ausüben. Eine Übergangsregelung für fachlich geeignetes Personal wird bis zum 31.12.2016 gelten.

Die erforderliche Qualifikation eines Krankenhaushygienikers ist wie folgt definiert:

  • Fachärztin oder Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin

  • Fachärztin oder Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

  • Fachärztin und Facharzt mit einer Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene

  • Fachärztin und Facharzt mit einer anerkannten strukturierten Fortbildung als Krankenhaushygieniker

Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte müssen eine Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt haben, weisungsbefugt sein und eine von der Landesärztekammer anerkannte, strukturierte Fortbildung zur/zum hygienebeauftragten Ärztin/Arzt nachweisen.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird in der 2. Hälfte des Jahres die erste strukturierte Fortbildung "Hygienebeauftragte Ärztin/ Hygienebeauftragter Arzt" anbieten. Entsprechende Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Autor: Dr. med. Rüdiger Schöning
(Ärztlicher Geschäftsführer)

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed?

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Hier gelangen Sie auf die Internetseite des offiziellen Mitteilungsblattes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Zum Ärzteblatt...
Neuigkeiten

© 2010 Ärztekammer Sachsen-Anhalt - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Disclaimer | Datenschutz

 

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2 | 39120 Magdeburg
Telefon +49 (0)391 60 54 6 | Fax +49 (0)391 60 54 7000 | E-Mail info@aeksa.de